PE Schutz und Sicherheit - Meisterbetrieb - 

 

Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)

 

Diese Ausbildung ist der Ende 2005 entfallenen Ausbildung IHK geprüfte Werkschutzfachkraft gleich zu setzen.


Teilnehmer:

Voraussetzung ist das vollendete 24. Lebensjahr, körperliche Eignung, einwandfreies Führungszeugnis, deutsche Sprache, Erste Hilfe Kurs höchstens 24 Monate alt, Berufsabschluss. Es wird eine zweijährige Berufserfahrung in der Sicherheit vorausgesetzt.

 

Themengebiete:

 

Handlungsbereich „Rechts- und Aufgabenbezogenes Handeln“



1. Rechtskunde

2. Dienstkunde



Handlungsbereich „Gefahrenabwehr sowie Einsatz von
Schutz- und Sicherheitstechnik“



3. Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen

4. Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz

5. Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik



Handlungsbereich „Sicherheits- und 
serviceorientiertes Verhalten und Handeln“



6. Situationsbeurteilung und –bewältigung

7. Kommunikation

8. Kunden- und Serviceorientierung

9. Zusammenarbeit

 

     Der Lehrgang findet berufsbegleitend an 2 Samstagen im Monat statt.

 

 

    Lehrgangskosten: Auf Anfrage

   


 

    Prüfungsgebühren:

 

    Werden direkt von der zuständigen IHK in Rechnung gestellt.

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